Der theoretische Unterricht gliedert sich in Grundstoff und klassenspezifischen Stoff.
Wer seine erste Fahrerlaubnis erwirbt, muss an allen 12 Themen des Grundstoffs teilnehmen. Erweitert man seine Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse, reduziert sich diese Zahl um die Hälfte.
Der klassenspezifische Teil umfasst bei den Klassen B und AM 2 Themen, bei allen anderen Zweiradklassen 4 Themen. Die Anzahl der klassenspezifischen Unterrichte für alle LKW- und Busfahrer erfragen
sie bitte bei uns.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B, A1, A2 und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Da die Anzahl der Sonderfahrten bei den Klassen C, CE und D,DE von Ihrem Vorbesitz abhängt, erfragen Sie bitte die genaue Anzahl.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.