Prüfung auf Automatik ohne Beschränkung


Der Führerschein wird einfacher und fortschrittlicher!
 

Wer bisher seine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug der Klasse B ohne Schaltgetriebe absolviert hat, bekam die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen und durfte somit nur Automatikfahrzeuge fahren.
 

Dies ändert sich zum 01.04.2021


Ab dem 01.04.2021 dürfen trotz Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe danach Schaltwagen gefahren werden.

EINFACH SO? NEIN!
 

Voraussetzung dafür sind mindestens 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Prüfungsfahrt auf einem Schaltwagen mit dem FAHRLEHRER, nicht mit dem Fahrprüfer.

Wenn der Bewerber hierbei zeigt, dass er sicher mit dem Schaltwagen umgehen kann, stellt der Fahrlehrer eine Bescheinigung aus. Damit erhält man den Eintrag B197 und darf ganz regulär weltweit sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren. Sollte es nötig sein, schulen wir natürlich so lange nach, bis alles sitzt.

Kostet mich das mehr?

Wahrscheinlich nicht! Wir bauen die 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen sinnvoll in die Gesamtausbildung ein, so dass bei den meisten am Ende wahrscheinlich sogar etwas weniger Fahrstunden als bisher rauskommen werden. Dadurch dass wir das Schalten erst erlernen, wenn wir den Rest schon können, wird es deutlich einfacher, als gleichzeitig zum Schalten auch noch die Teilnahme am Straßenverkehr generell zu erlernen.

Somit vereinfacht sich die Ausbildung erheblich und die Kosten werden reduziert.

Wir sind von diesem Konzept überzeugt und empfehlen es jedem!

Gibt es irgendwelche Einschränkungen?

Für die meisten wird es keine Einschränkungen geben. B197 ist ein „vollwertiger“ Führerschein.
Lediglich für „Aufsteiger“ gibt es etwas zu beachten:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe abgelegt werden. Legt man diese Prüfungen auf einem Schaltfahrzeug ab (was man ja bei B197 gelernt hat und somit kein Problem darstellen sollte) gibt es diese Einschränkung nicht.

Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich persönlich.


Übrigens: Auch aktuelle Inhaber einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 78 können sich ab dem 01.04.2021 auf diesem Wege von der Schlüsselzahl 78 trennen.

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